GT12 – Was ist das?
Die Abkürzung GT12 steht für “Gemeinsamer Tarif 12”. Es besteht auch ein “Gemeinsamer Tarif 1”. Diese gemeinsamen Tarife regeln die Urheberrechtsgebühren, die für geschützte Werke wie Filme, Texte, Musik usw. an die Inhaber dieser Rechte bezahlt werden. Diese Gebühren müssen alle Anbieter entrichten und bei TV PLUS sind diese Gebühren aus der Rechnung transparent ersichtlich. Die GT1-Gebühr bezieht sich auf Live-Programme und die GT12-Gebühr deckt Replay-TV. In 2022 gibt es im GT12 einige grössere Änderungen. Dies sind die Hintergründe:
In der Schweiz haben TV-Zuschauer Zugriff auf eine überdurchschnittlich grosse Auswahl an TV-Programmen. Sendungen können ausserdem bis zu sieben Tage nach Ausstrahlung zeitversetzt, also im Replay, angeschaut werden. Replay-TV wird immer beliebter und deshalb immer häufiger genutzt. Dies hat zur Folge, dass viele Nutzerinnen und Nutzer Werbung überspringen. Die TV-Sender benötigen jedoch die durch Werbung erzielten Einnahmen, um ihre Programme zu finanzieren. Sollte sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren fortsetzen, sehen die TV-Sender ihre Existenz bedroht. Sie sind zudem der Meinung, dass so die Programm-Vielfalt in der Schweiz gefährdet und es auf lange Sicht nur noch Pay-TV geben würde. Die neue Teilvereinbarung des GT12 soll dieser Entwicklung bei den teilnehmenden Sendern entgegenwirken.
Die GT12 Gebühr bei der Variante mit zusätzlich platzierten nicht überspulbaren kurzen “dynamischen” Werbeblöcken und anschliessenem Vorspulen von Werbung bleibt gleich wie vorher. Dies entspricht bei TV PLUS dem “Classic” Abonnement.
Die neue Branchenvereinbarung des Gemeinsamen Tarif 12 führt nun eine Erhöhung der Gebühr für das Recht, die Werbung zu überspulen oder zu überspringen ein. Diese soll die Sender für ihre verlorenen Werbeeinnahmen entschädigen. Bei der Option zum freien Vorspulen oder Überspringen der Werbung bei den teilnehmenden Sendern wird die GT12 Gebühr erhöht. Mit anderen Worten entspricht dies einer Zusatzgebühr für weitgehend werbefreies Fernsehen. Dies entspricht bei TV PLUS dem “Top” Abonnement. Die Wahl zwischen diesen Abonnementen wird den TV PLUS Kund:innen überlassen.
Es handelt sich bei dieser sogenannten Branchenvereinbarung somit um einen Kompromiss, der nötig ist, damit Replay-TV überhaupt noch angeboten werden kann. Alternativ müssten die Replay Rechte mit jedem Sender einzeln ausgehandelt werden, was das TV-Erlebnis für Kunden und Kundinnen stark verschlechtern könnte.