Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle durch die TV PLUS AG (nachfolgend «TV PLUS») angebotenen Dienstleistungen Anwendung. Mit der Nutzung der Dienstleistungen von TV PLUS akzeptieren Sie die nachfolgenden Bedingungen unverändert und vollumfänglich.In diesem Dokument wird aus Gründen der Einfachheit für “Nutzer” die männliche Form verwendet. Diese schliesst weibliche Nutzer sowie juristische Personen gleichermassen mit ein.
1. GEGENSTAND DER AGB
1. TV PLUS betreibt die Dienstleistungen beschrieben auf www.tv-plus.tv sowie verschiedene Anwendungen bzw. Apps (nachfolgend gesamthaft die «Plattform»). Über die Plattform stellt TV PLUS verschiedene Angebote z.B. TV, Video On Demand, usw. (nachfolgend «Angebot») bereit und erbringt in diesem Zusammenhang stehende ergänzende Dienstleistungen (nachfolgend gesamthaft die «Dienstleistungen»).
2. Gegenstand dieser AGB ist die Nutzung der Dienstleistungen durch natürliche oder juristische Personen (nachfolgend «Nutzer»).
2. ZUSTIMMUNG ZU DEN AGB
1. TV PLUS stellt dem Nutzer die Dienstleistungen unter der Voraussetzung zur Verfügung, dass dieser die vorliegenden AGB und die Datenschutzerklärung vorbehaltlos akzeptiert. Die Zustimmung erfolgt durch Inanspruchnahme der Dienstleistungen. Die AGB und die Datenschutzerklärung gelten für jegliche Nutzung der Dienstleistungen und für alle Transaktionen, die der Nutzer jetzt oder zukünftig über die Plattform tätigt.
2. Der Nutzer kann bei Beanspruchung einzelner Dienstleistungen auf der Plattform aufgefordert werden, seine Zustimmung mittels Anklicken eines entsprechenden Bestätigungsfeldes zu wiederholen.
3. MITGLIEDSCHAFT
1. Für die Nutzung der Dienstleistungen ist eine Registrierung als Mitglied notwendig.
2. Die Registrierung als Mitglied erfolgt über die Plattform. Der Nutzer ist verpflichtet, alle Angaben vollständig und inhaltlich richtig zu machen. Eine Registrierung mit falschen Angaben oder unter Verwendung einer anderen Identität ist ausdrücklich untersagt. TV PLUS kann die Angaben und die Identität des Nutzers überprüfen, ist dazu aber nicht verpflichtet.
3. TV PLUS behält sich vor, einzelnen Nutzern die Registrierung ohne Angabe von Gründen zu untersagen, bereits erfolgte Registrierungen ohne laufendes Abonnement zu löschen oder dem entsprechenden Mitglied denZugang zum Benutzerkonto zu sperren.
4. Nach erfolgter Registrierung erhält der Nutzer ein persönliches Konto (nachfolgend «Benutzerkonto») mit Zugangsdaten, bestehend aus Benutzername und Passwort (nachfolgend «Zugangsdaten»; ein registrierter Nutzer nachfolgend «Mitglied»). Zugangsdaten sind persönlich und nicht übertragbar. Das Mitglied ist verpflichtet, die Zugangsdaten jederzeit vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Für die sichere Aufbewahrung der Nutzerdaten ist alleine das jeweilige Mitglied verantwortlich. Sämtliche über das Benutzerkonto des Mitglieds getätigten Nutzungen und Transaktionen werden dem jeweiligen Mitglied zugerechnet und sind für dieses verbindlich.
5. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Kostenpflichtige Dienstleistungen sind als solche gekennzeichnet. TV PLUS kann Mitgliedern den Zugang zu kostenpflichtigen Dienstleistungen während einer bestimmten Laufzeit gemäss Angaben kostenlos gewähren. Nach Ablauf der kostenlosen Laufzeit ist die Nutzung dieser Dienstleistungen kostenpflichtig. TV PLUS gewährt jedem Mitglied maximal eine kostenlose Laufzeit, auch im Falle einer eventuellen Neu-Registrierung.
4. LEISTUNGEN VON TV PLUS
1. Das aktuelle Leistungsangebot ist auf der Plattform beschrieben. Für alle Dienstleistungen gelten die über die Plattform zugänglichen Konditionen von TV PLUS. TV PLUS kann das Leistungsangebot oder den Umfang der angebotenen Dienstleistungen jederzeit ändern oder die Erbringung einzelner Dienstleistungen einstellen, ohne dass dem Nutzer dadurch ein Entschädigungsanspruch erwächst.
2. TV PLUS ist berechtigt, ihre Dienstleistungsverpflichtungen durch Dritte ausführen zu lassen. In diesem Fall haftet TV PLUS nur für gehörige Sorgfalt bei der Wahl und Instruktion des Dritten.
3. Der Nutzer anerkennt, dass sich die Angebote ausschliesslich an Personen in der Schweiz richten. Dem Nutzer ist es untersagt, die zur Sicherstellung der ausschliesslichen Nutzung in der Schweiz getroffenen technischen Schutzmassnahmen (zum Beispiel IP-Blocking etc.) zu umgehen.
4. Lieferungen der bestellten Hardware erfolgen in der Regel per Paketpost an die Adresse des Mitgliedes. Bei allfälligen Verzögerungen wird das Mitglied entsprechend informiert.
5. ABONNEMENTE UND DIENSTLEISTUNGEN
1. Allgemeines Die Nutzung eines kostenpflichtigen Angebots setzt die Registrierung als Mitglied und den Abschluss eines Abonnements voraus. Das Abonnement ist kostenpflichtig, soweit nicht eine freie Laufzeit (vgl. Ziff. 3.5) vereinbart ist oder TV PLUS gemäss aktueller Preisliste ein Basis-Angebot für einzelne Dienstleistung Mitgliedern kostenlos zur Verfügung stellt.
2. Bestellung Die Bestellung erfolgt über die Plattform unter Verwendung des Benutzerkontos des Mitglieds. Die Abonnemente werden mit unbestimmter Dauer und automatischer wiederkehrenden Zahlung einer Abonnementsgebühr abgeschlossen. Bei Abonnementen mit unbestimmter Dauer kann TV PLUS dem Mitglied eine freie Laufzeit gewähren (vgl. Ziff. 3.5), für die keine Abonnementsgebühr anfällt. Das Mitglied wählt das gewünschte Abonnement aus dem aktuellen Leistungsangebot aus. Nach Abschluss des Bestellvorgangs erhält das Mitglied eine Bestellbestätigung per E-Mail.
3. Abschluss des Abonnements Die Bestellbestätigung stellt ausdrücklich noch keine Annahme der Bestellung durch TV PLUS dar. Der Vertrag über den Abschluss eines Abonnements zwischen TV PLUS und dem Mitglied kommt erst zustande, wenn TV PLUS die Zugangsberechtigung des Mitglieds freischaltet, sofern nichts anderes vereinbart wird.
4. Beginn und Dauer des Abonnements Abonnemente mit unbestimmter Dauer können von TV PLUS oder dem Mitglied mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat auf Ende der nächsten monatlichen Rechnungsperiode gekündigt werden, frühestens aber nach 3 Monaten ab der ersten Freischaltung, auf das Ende des vierten Monats. Die Bezahlfilme und andere kostenpflichtigen Dienste können, je nach Abrechnungsperiode, auch bis zu 2 Monaten nach dem Ablauf der Kündigungsfrist noch in Rechnung gestellt werden. Das Mitglied ist verpflichtet, die Bezahlfilme und andere kostenpflichtigen Dienste, die es während der Kündigungsfrist noch nutzt auch nach Ablauf der Kündigungsfrist zu bezahlen. Vorbehalten bleibt das Recht von TV PLUS, das Abonnement jederzeit fristlos zu kündigen oder den Zugang des Mitglieds zu den Dienstleistungen vorübergehend zu sperren, sofern das Mitglied die Dienstleistungen widerrechtlich oder in Verletzung dieser AGB nutzt oder mit der Zahlung von Abonnementsgebühren in Verzug ist. Die vorübergehende Sperrung des Zugangs entbindet das Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht unter dem laufenden Abonnement.
5. Folgen der Beendigung Mit der Beendigung des Abonnements, aus welchem Grund auch immer, endet nach Ablauf der Kündigungsfrist das Zugriffsrecht des Mitglieds auf das entsprechende Angebot und sämtliche vom Mitglied diesbezüglich gemachten Einstellungen können gelöscht werden. TV PLUS ist zudem berechtigt aber nicht verpflichtet, auch das Benutzerkonto des Mitglieds zu löschen oder den Zugang des Mitglieds zum Benutzerkonto vorübergehend zu sperren (vgl. Ziff. 3.3).
6. Abonnementsgebühr Die erste monatliche Abonnementsgebühr ist zusammen mit dem Preis der ersten TV Box beim Abschluss des Abonnements einmalig im Voraus geschuldet und fällig. Nachfolgende Abonnementsgebühren für die TV PLUS Dienstleistung sind jeweils im Voraus für die entsprechende Rechnungsperiode (nachfolgend «Rechnungsperiode») geschuldet und fällig. Angebrochene Monate werden in der Regel pro rata temporis verrechnet. TV PLUS kann in eigenem Ermessen entscheiden, die Abonnementsgebühr in einem angebrochenen Monat nicht zu belasten. Die Gebühren für die TV PLUS Dienstleistungen werden in jeder Rechnungsperiode von der Plattform automatisch belastet.
7. Preise und Zahlungsbedingungen Es gelten die aktuellen, über die Plattform zugänglichen Preise von TV PLUS. Die Preise können gesetzliche Abgaben oder Gebühren wie z.B. Urheberrechte implizit oder explizit beinhalten. Die Preise für die weiteren Bezahldienste und Inhalte werden dem User bei der jeweiligen Bestellung auf der entsprechenden Benutzeroberfläche mitgeteilt. Die dort ausgewiesenen oder von TV PLUS mitgeteilten Preise verstehen sich als in Schweizer Franken geschuldet und inklusive Mehrwertsteuer. Die Bezahlung erfolgt über die im Benutzerkonto gespeicherte oder beim Bestellvorgang gewählte, von TV PLUS akzeptierte Zahlungsmethode. TV PLUS akzeptiert nur Zahlungsmethoden (z.B. Kreditkarte, PayPal, usw.), die eine wiederkehrende Belastung ermöglichen. Das Mitglied ist verpflichtet, in seinem Benutzerkonto die Informationen zu einem solchen Zahlungsmittel (z.B. die hinterlegte Kreditkarte) aktuell zu halten. TV PLUS speichert aus Sicherheitsgründen in der Regel keine Kreditkartendaten bei sich, solche Daten werden nur bei zertifizierten Partnern (z.B. PayPal, Postfinance, usw.) gespeichert. Kann TV PLUS bei wiederkehrenden Abonnementsgebühren das hinterlegte Zahlungsmittel des Mitglieds nicht belasten, ist TV PLUS berechtigt, die Dienstleistungen auszusetzen oder das Abonnement mit sofortiger Wirkung zu kündigen (vgl. Ziff. 5.4 Abs. 3). Alle Zahlungen sind endgültig. Es besteht kein Widerrufsrecht und das Mitglied hat in keinem Fall Anspruch auf eine pro rata Rückzahlung bereits bezahlter Abonnementsgebühren.
8. Preisänderungen TV PLUS kann die für die Abonnemente geltenden Preise und Konditionen jederzeit ändern. Die Änderungen gelten ab ihrer Aufschaltung auf der Plattform. Vorbehalten bleibt die nachstehende Regelung in Absatz 2 dieser Ziff. 5.8. Erhöht TV PLUS die monatlichen Abonnementsgebühren für Abonnemente mit unbestimmter Dauer, teilt TV PLUS dies den entsprechenden Mitgliedern im Voraus mit. Diese haben anschliessend die Gelegenheit, ihr Abonnement auf Ende der laufenden Rechnungsperiode zu kündigen (Ziff. 5.4 Abs. 2). Ohne Kündigung gilt die Preiserhöhung ab der auf die Mitteilung folgenden Rechnungsperiode auch für diese Mitglieder.
9. Zurverfügungstellung und Fernwartung von Hardware TV PLUS ist berechtigt, zwecks Konfiguration, Wartung oder Optimierung bzw. Erweiterung der Dienstleistung auf die für den Dienstleistungsbezug eingesetzte Infrastruktur zuzugreifen und dort vorhandene technische Daten bzw. Software einzusehen, zu verändern, zu aktualisieren oder zu löschen. Im Rahmen der Fernwartung erhält TV PLUS Einblick in diejenigen Dateien des Nutzers, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Konfiguration des Geräts sowie der Dienstleistungen stehen. TV PLUS haftet nicht für nach der Fernwartung auftretende allfällige Schäden an der Infrastruktur des Nutzers, sofern diese nicht nachweislich durch die Fernwartung von TV PLUS verschuldet worden sind. Stellt TV PLUS ein Gerät leihweise zur Verfügung, bleibt es während der gesamten Bezugsdauer im Eigentum von TV PLUS. Bei Beendigung des Dienstleistungsbezugs ist der Nutzer berechtigt, das von ihm gekaufte Gerät oder die Geräte zu behalten. Ein Rückkauf der Geräte durch TV PLUS ist ausgeschlossen.
10. Rückgaberecht TV PLUS gewährt den Mitgliedern ein Rückgaberecht. Wenn Sie die gekaufte Ware innerhalb von 10 Tagen in einwandfreiem Zustand und in der unversehrten Originalverpackung retournieren, vergüten wir Ihnen den vollen Kaufbetrag zurück. Die Kosten für die Rücksendung gehen zu Ihren Lasten.
6. ERLAUBTE NUTZUNG
1. Der Nutzer verpflichtet sich, die Dienstleistungen nur rechtmässig und unter Einhaltung seiner Pflichten aus diesen AGB zu nutzen.
2. Das Angebot darf nur für private bzw. (bei juristischen Personen) betriebsinterne Zwecke und nur in der Schweiz genutzt werden. Der Nutzer anerkennt, dass die über die Dienstleistungen zugänglich gemachten Inhalte urheberrechtlich geschützt sind und nur bestimmungsgemäss und unter Einhaltung der urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen genutzt werden dürfen. Untersagt ist insbesondere jedes über den urheberrechtlich für den jeweiligen Nutzer zulässigen Privatgebrauch hinausgehende Kopieren, Aufnehmen, Vorführen, Public Viewing oder Zugänglichmachen der Inhalte. Untermiete, Weiterverkauf oder andere Formen von entgeltlicher Weitergabe der Dienstleistung an Dritte sind in jedem Fall untersagt.
3. Die Nutzung gewisser über die Dienstleistungen von TV PLUS abrufbaren Inhalte (z.B. Erotik-Angebote) kann Personen mit einem Mindestalter (z.B. 16 oder 18 Jahre) vorbehalten sein. Der Nutzer verpflichtet sich, durch geeignete Massnahmen sicherzustellen, dass keine Personen unter dem entsprechenden Mindestalter diese Inhalte unter Verwendung seines Benutzerkontos nutzen.
4. Der Nutzer ist verpflichtet, TV PLUS, ihre Organe, Mitarbeiter und andere Hilfspersonen von jeglichen Ansprüchen Dritter schadlos zu halten, die gegen TV PLUS infolge einer widerrechtlichen oder diese AGB verletzenden Nutzung der Dienstleistungen durch den Nutzer geltend gemacht werden. Der zu ersetzende Schaden umfasst auch die Kosten einer rechtlichen Vertretung von TV PLUS zur Verteidigung und zur Abweisung der geltend gemachten Ansprüche.
5. Dem Nutzer und anderen, vom User beauftragten Dritten, ist es untersagt die TV PLUS Hardware und Software auseinander zu nehmen, zu decompilieren, recompilieren, das reverse engineering zu betreiben oder sie zu verkaufen.
7. KEINE GEWÄHRLEISTUNG
1. TV PLUS setzt sich dafür ein, dass die Dienstleistungen gemäss dem jeweils aktuellen Stand der Technik in guter Qualität zur Verfügung stehen. Unterbrüche werden nach Möglichkeit rasch behoben. Für die Qualität der Wiedergabe beim Nutzer sind die Verfügbarkeit sowie die Bandbreite seines Internetzugangs sowie die technischen Merkmale seiner Empfangsgeräte massgebend. TV PLUS schliesst daher im Rahmen des gesetzlich Zulässigen jegliche Gewährleistung für die Plattform, die Anwendungen und die darüber erbrachten Dienstleistungen aus. TV PLUS gibt diesbezüglich insbesondere keine Zusicherung oder Garantie ab für die Vollständigkeit, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, ununterbrochene Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Qualität oder für bestimmte Resultate, Fehlen von Mängeln oder Ähnliches.
2. Die Installation der Anwendungen und die Nutzung der Dienstleistungen erfolgen alleine auf Verantwortung und Gefahr des Nutzers. Dazu gehört auch die Verantwortung des Nutzers für die Bereitstellung und Bezahlung sämtlicher nutzerseitig erforderlichen Endgeräte (einschliesslich der diesbezüglichen Systemvoraussetzungen) und Kommunikationsdienstleistungen wie Internetverbindung mit genügender Bandbreite. TV PLUS empfiehlt keine Benutzung von drahtlosen WiFi Verbindungen zur TV Box aufgrund deren Leistung, welche für eine gute TV Qualität ungenügend ist. TV PLUS empfiehlt die Benutzung einer verkabelten Internet Verbindung am Benutzungsort der TV Box, und zwar mit einer minimalen Bandbreite von 30 Mbit/s.
3. Gewährleistungsrecht auf Hardware: die von TV PLUS gelieferte Hardware TV Box wird in ihrer Hardware-Funktionsfähigkeit für 2 Jahre ab dem Kauf garantiert. Bei nachweislichen Mängeln der Hardware kann der Nutzer die TV PLUS AG kontaktieren und eine Reparatur oder den Ersatz der TV Box beantragen. Der Entscheid, ob Reparatur oder Ersatz erfolgt, liegt ausschliesslich bei TV PLUS. Bei Kündigung der Dienstleistungen vor dem Ablauf der Garantieperiode hat der Nutzer aus Garantiegründen keinen Anspruch an der Wiederherstellung der Dienstleistungen und die TV Box bleibt nur im beschränkten Masse einsetzbar. Die Transportkosten für die Reparatur oder den Ersatz trägt in jedem Falle der Nutzer.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND -AUSSCHLÜSSE
1. TV PLUS haftet gegenüber dem Nutzer nur für Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Jede Haftung von TV PLUS für indirekte oder Folgeschäden (z.B. aus dem Verlust von Daten oder Unterbrüchen der Dienstleistungen) ist ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Regelungen.
2. Inhalte, die Mitglieder unter Inanspruchnahme des Angebots über die Plattform abrufen können, sind Inhalte Dritter. TV PLUS übt diesbezüglich keine redaktionelle Kontrolle aus und ist dazu auch nicht verpflichtet. TV PLUS ist für diese Inhalte daher nicht verantwortlich und schliesst jegliche Haftung für Schäden oder Verletzungen aus, die dem Nutzer aus der Nutzung dieser Inhalte entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Inhalte auf Websites oder Anwendungen, die nicht von TV PLUS betrieben werden, auf die aber von der Plattform aus verwiesen wird oder die auf die Plattform verweisen.
3. Die Markenrechte Dritter, deren Dienstleistungen auf der TV Box möglicherweise verfügbar sind (z.B. Youtube, Netflix, Sky, usw.) bleiben davon unberührt. Der Nutzer wird möglicherweise angehalten, ein separates Abonnement für solche Dienstleistungen direkt mit dem jeweiligen Anbieter abzuschliessen und aufrecht zu erhalten. TV PLUS übernimmt keinerlei Verantwortung für die Dienstleistungen solcher Anbieter oder für das Verhältnis zwischen dem Nutzer und solchen Anbietern.
9. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
1. Auf diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen TV PLUS und dem Nutzer entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen TV PLUS und dem Nutzer ist der Sitz von TV PLUS. TV PLUS ist allerdings berechtigt, den Nutzer an seinem Domizil zu belangen.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. TV PLUS behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Plattform zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft.
2. Der Nutzer kann Rechte und Pflichten aus diesen AGB oder den darunter geschlossenen Abonnementen nur mit schriftlicher Zustimmung von TV PLUS auf einen Dritten übertragen. TV PLUS ist die Übertragung an eine Rechtsnachfolgerin oder verbundene Gesellschaft ausdrücklich erlaubt.
3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. TV PLUS wird in diesem Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollten.
Zürich, im Januar 2022.